Sportbootschule Exner * Am Dreieck 7 * 26871 Papenburg
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse der Sportbootschule Exner
(Stand 03/2026)
Sportbootschule Exner
Inh.: André Bias
Am Dreieck 7
26871 Papenburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 03/2026)
1. Vertragspartner, Vertragsschluss, Kursdurchführung
1.1 Die Sportbootschule Exner, Inhaber André Bias, Am Dreieck 7, 26871 Papenburg, führt Kurse nach der bei Vertragsschluss gültigen Kursbeschreibung durch. Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Teilnahmevertrag, in der Buchungsbestätigung sowie in diesen AGB.
1.2 Die Teilnahme am Unterricht beschränkt sich auf die übliche, in der jeweiligen Kursbeschreibung oder im Teilnahmevertrag genannte Kursdauer.
1.3 Der Teilnahmevertrag bedarf keiner bestimmten Form. Buchungen können insbesondere schriftlich, elektronisch oder in Textform erfolgen.
1.4 Die Anmeldung des Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.
1.5 Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter vorzunehmen oder zu genehmigen.
2. Kursgebühren, Fälligkeit, Rücktritt, Umbuchung, Prüfungsgebühren
2.1 Die Kursgebühr ist mit Abschluss des Teilnahmevertrages fällig, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit, sofern in der Rechnung nichts Abweichendes ausgewiesen ist.
2.2 Bei Buchung eines Paket-Preises ist der Gesamtpreis für sämtliche im Paket enthaltenen Leistungen mit Vertragsschluss fällig, auch wenn einzelne Paketbestandteile erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums durchgeführt werden.
2.3 Die vollen Kursgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn einzelne Unterrichtstermine vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden oder wenn der Kurs vom Teilnehmer nicht angetreten wird.
2.4 Enthaltene Leistungen, insbesondere Praxisstunden oder bei Paketangeboten enthaltene Zusatzmodule, können nur innerhalb des jeweils vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums, hilfsweise innerhalb von 12 Monaten ab Kursbeginn, wahrgenommen werden. Danach verfallen nicht genutzte Leistungen ersatzlos, sofern der Anbieter die Nichtnutzung nicht zu vertreten hat.
2.5 Bei Paketangeboten mit mehreren Ausbildungsmodulen erwirbt der Teilnehmer einen Anspruch auf Teilnahme an den im Vertrag bezeichneten Modulen innerhalb des jeweils vereinbarten Leistungszeitraums. Die konkreten Termine einzelner Module können, soweit sie bei Vertragsschluss noch nicht feststehen, vom Anbieter nach billigem Ermessen festgelegt und dem Teilnehmer in Textform mitgeteilt werden. Der Anbieter wird dem Teilnehmer pro gebuchtem Modul mindestens einen zumutbaren Termin innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums anbieten. Der Anspruch ist höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Teilkündigung, Teilstornierung oder anteilige Rückforderung einzelner Paketbestandteile ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
2.6 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit der Vertrag Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin oder fest vereinbartem Zeitraum betrifft. Soweit im Einzelfall zwingende gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, bleiben diese unberührt.
2.7 Der Anbieter ist berechtigt, aus Kulanz eine Umbuchung auf einen Ersatztermin zu ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2.8 Der Teilnehmer kann vor Kursbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf mindestens der Textform.
2.9 Im Falle des Rücktritts erhebt der Anbieter folgende pauschalierte Entschädigung:
– bis 30 Tage vor Kursbeginn: 30 % der Kursgebühr
– 29 bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
– ab 13 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr
2.10 Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung entstanden ist.
2.11 Bei Nichtantreten des Lehrgangs oder Lehrgangsabbruch durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Ziffer 2.10 bleibt unberührt, soweit sie anwendbar ist.
2.12 Prüfungsgebühren für Prüfungen des Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbands (DMYV) sind nicht Bestandteil der Kursgebühr. Sie werden vom Anbieter im Auftrag des Teilnehmers erhoben und an den jeweils zuständigen Verband bzw. dessen Prüfungsausschuss weitergeleitet.
2.13 Prüfungsgebühren gelten mit Anmeldung zur Prüfung bzw. mit Überschreiten des vom Verband festgelegten Meldeschlusses als angefallen. Bei Rücktritt, Lehrgangsabbruch oder Nichterscheinen des Teilnehmers werden bereits angefallene oder nach den Prüfungsordnungen von DSV oder DMYV nicht mehr erstattbare Prüfungsgebühren nicht zurückerstattet, unabhängig davon, ob die Prüfung tatsächlich abgelegt wird. Soweit Prüfungsgebühren nach den jeweils geltenden Prüfungsordnungen von DSV oder DMYV noch nicht angefallen oder erstattbar sind, werden diese dem Teilnehmer erstattet.
2a. Paketangebote
2a.1 Paketangebote bestehen aus mehreren selbständigen Ausbildungsleistungen, die zu einem vergünstigten Gesamtpreis gemeinsam gebucht werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung.
2a.2 Soweit bei Vertragsschluss einzelne Kurstermine von im Paket enthaltenen Modulen noch nicht feststehen, werden diese vom Anbieter innerhalb des im Vertrag oder in der Kursbeschreibung genannten Leistungszeitraums festgelegt und dem Teilnehmer in Textform bekanntgegeben.
2a.3 Der Anbieter schuldet bei Paketangeboten die Bereitstellung der gebuchten Ausbildungsleistungen innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums, nicht jedoch die Durchführung zu einem vom Teilnehmer frei wählbaren Wunschtermin.
2a.4 Nimmt der Teilnehmer einzelne im Paket enthaltene Leistungen nicht wahr, berührt dies die Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtpreises nicht. Eine anteilige Erstattung für nicht genutzte Paketbestandteile findet nicht statt, es sei denn, der Anbieter hat die Nichtnutzbarkeit zu vertreten oder zwingende gesetzliche Vorschriften stehen entgegen.
2a.5 Die Umbuchung einzelner Paketbestandteile ist nur mit Zustimmung des Anbieters möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung, Aufsplittung oder Verlängerung des Leistungszeitraums besteht nicht.
2a.6 Nicht genutzte Paketbestandteile verfallen mit Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums ersatzlos, sofern der Anbieter dem Teilnehmer zuvor mindestens einen zumutbaren Termin je betroffenem Modul innerhalb dieses Zeitraums angeboten hat.
3. Ausfall von Lehrgängen / Rückzahlung
3.1 Sollte ein vereinbarter Lehrgang oder eine andere Ausbildungsleistung aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommen, insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren.
3.2 Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
4. Prüfungserfolg, Aufwandentschädigungen
4.1 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren, wenn bei Kursen, die auf eine Prüfung vorbereiten, der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird.
4.2 Meldet sich der Teilnehmer nach erfolgter Prüfungsanmeldung beim jeweiligen Prüfungsausschuss innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem bekannten Prüfungstermin ab oder erscheint er unentschuldigt nicht zum Prüfungstermin, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschalierte Aufwandentschädigung in Höhe von 25,00 € zu berechnen, sofern dem Anbieter hierdurch ein entsprechender organisatorischer Mehraufwand entstanden ist. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
4.3 Erscheint der Teilnehmer ohne rechtzeitige Abmeldung nicht zu einem gebuchten Bordpraxis-Termin, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschalierte Aufwandentschädigung in Höhe von 25,00 € zu berechnen. Die Abmeldung muss spätestens bis 18:00 Uhr des Vortages erfolgen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
5. Haftung des Anbieters
5.1 Die Sportbootschule Exner haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.2 Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
5.4 Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
6. Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheit, Ausschluss vom Kurs
6.1 Die Teilnahme an der praktischen Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Regelungen dieser AGB.
6.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Ausbilders unbedingt Folge zu leisten.
6.3 Der Teilnehmer erklärt, nach bestem Wissen körperlich in der Lage zu sein, an der praktischen Ausbildung teilzunehmen, und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Auf ihm bekannte gesundheitliche Einschränkungen, die für die sichere Durchführung der Ausbildung relevant sein können, hat er vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Im Zweifel sollte der Teilnehmer vorab ärztlichen Rat einholen.
6.4 Der Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung wird empfohlen.
6.5 Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer bei sicherheitsrelevantem Fehlverhalten oder bei erheblichen Gefährdungen des Ausbildungsablaufs vom Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.
7. Persönliches Eigentum
Der Anbieter haftet für persönliches Eigentum des Teilnehmers nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 5.
8. Ausbilder
Die eingesetzten Ausbilder sind im jeweiligen Fachgebiet geschulte und erfahrene Fachkräfte. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ausbilder besteht nicht.
9. Kursunterlagen / Urheberrecht
Die Kursunterlagen der Sportbootschule Exner sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung des Anbieters ist nicht gestattet.
10. Erklärungen von Ausbildern
Die durch die Sportbootschule Exner eingesetzten Ausbilder sind nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Anbieters abzugeben, soweit sie hierzu nicht ausdrücklich bevollmächtigt sind.
11. Geld-zurück-Garantie
11.1 Der Anbieter gewährt dem Teilnehmer eine freiwillige Geld-zurück-Garantie für die theoretische Ausbildung zum Sportbootführerschein Binnen oder See, sofern die theoretische Prüfung auch nach dem zweiten Prüfungsversuch nicht bestanden wird und die nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
11.2 Die Geld-zurück-Garantie bezieht sich ausschließlich auf die theoretische Ausbildung und die theoretische Prüfung. Voraussetzung ist eine gesonderte Garantievereinbarung. Die praktische Ausbildung sowie die praktische Prüfung sind nicht Bestandteil der Geld-zurück-Garantie.
11.3 Voraussetzung für einen Anspruch aus der Geld-zurück-Garantie ist, dass der Teilnehmer
a) an mindestens 90 % der theoretischen Ausbildungseinheiten ordnungsgemäß und pünktlich teilgenommen hat,
b) aktiv mitgewirkt und die fachlichen Anweisungen des Ausbilders beachtet hat,
c) den ersten theoretischen Prüfungsversuch ordnungsgemäß angetreten und vollständig absolviert hat,
d) nach dem ersten nicht bestandenen Prüfungsversuch an der vom Anbieter angebotenen theoretischen Nachschulung teilgenommen hat und
e) den zweiten theoretischen Prüfungsversuch ordnungsgemäß angetreten und vollständig absolviert hat.
11.4 Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung besteht nicht, wenn das Nichtbestehen der theoretischen Prüfung insbesondere beruht auf
a) Nichtbeachtung fachlicher Ausbildungsanweisungen,
b) grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten,
c) Verstößen gegen Prüfungsordnungen oder Anweisungen der Prüfungskommission,
d) Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
e) unentschuldigtem Fernbleiben von Ausbildung, Nachschulung oder Prüfung oder
f) Abbruch der theoretischen Prüfung ohne wichtigen Grund.
11.5 Die Geld-zurück-Garantie umfasst ausschließlich die vom Anbieter berechneten Gebühren für die theoretische Ausbildung. Nicht erstattungsfähig sind insbesondere Prüfungsgebühren, Verbands- oder Behördengebühren, Kosten der praktischen Ausbildung, praktische Prüfungsgebühren sowie sonstige Fremd- oder Nebenkosten.
11.6 Nach dem zweiten nicht bestandenen theoretischen Prüfungsversuch kann der Teilnehmer anstelle der Rückerstattung einmalig verlangen, dass der Anbieter die Prüfungsgebühr für einen dritten theoretischen Prüfungsversuch übernimmt. Mit Ausübung dieser Option erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr endgültig.
11.7 Macht der Teilnehmer die Geld-zurück-Garantie in Form der Rückerstattung geltend, gilt die theoretische Ausbildung als abgeschlossen.
11.8 Der Anspruch auf Rückerstattung oder auf die in Ziffer 11.6 genannte Alternative ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses des zweiten theoretischen Prüfungsversuchs in Textform unter Vorlage geeigneter Nachweise geltend zu machen.
12. Preisgestaltung bei Buchung mit Geld-zurück-Garantie
12.1 Die Geld-zurück-Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters und nicht Bestandteil der regulären Kursgebühr.
12.2 Teilnehmer können die Theorieausbildung zum Sportbootführerschein Binnen oder See wahlweise
a) ohne Geld-zurück-Garantie zum regulären Kurspreis oder
b) mit Geld-zurück-Garantie zu einem um 10 % erhöhten Kurspreis buchen.
12.3 Der erhöhte Kurspreis bei Buchung mit Geld-zurück-Garantie berücksichtigt insbesondere den zusätzlichen organisatorischen, schulischen und wirtschaftlichen Aufwand durch Nachschulung, Garantieabwicklung sowie die eingeräumten Wahlrechte des Teilnehmers.
12.4 Ein Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie besteht ausschließlich bei ausdrücklicher Buchung des Kurses inklusive Geld-zurück-Garantie.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Soweit Aufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, in Printmedien oder sonstigen Werbematerialien des Anbieters genutzt werden sollen, erfolgt dies grundsätzlich nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung des Teilnehmers. Die Erteilung oder Nichterteilung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Kurs.“
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen werden.
14.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
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