Mindestalter 16 Jahre
körperliche und geistige Tauglichkeit
(ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe
ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines)
bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren)