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Sportbootschule Exner * Am Dreieck 7 * 26871 Papenburg

 

AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse der Sportbootschule Exner

(Stand 01/2026)

 

1. Die Sportbootschule Exner, Inhaber André Bias, Am Dreieck 7, 26871 Papenburg, führt Kurse nach der bei Vertragsabschluss gültigen Kursbeschreibung durch. Die Teilnahme am Unterricht beschränkt sich auf die übliche, in der Kursbeschreibung genannte Kursdauer. Der Teilnahmevertrag bedarf nicht der Schriftform, er kann sowohl elektronisch über Internet/E-mail als auch mündlich geschlossen werden. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich, der Vertrag kommt mit der Rücksendung der unterschriebenen Anmeldung zustande.

2. Die Kursgebühr ist mit Abschluss des Teilnahmevertrages, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit fällig. Die vollen Kursgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn einzelne Unterrichtstermine vom Lehrgangsteilnehmer nicht wahrgenommen werden oder wenn der Kurs vom Teilnehmer nicht angetreten wird. Enthaltene Leistungen (z.B. Praxisstunden) können nur innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn wahrgenommen werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit der Vertrag Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin oder Zeitraum betrifft (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Anbieter ist berechtigt, aus Kulanz eine Umbuchung auf einen Ersatztermin zu ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Teilnehmer kann vor Kursbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Im Falle des Rücktritts erhebt der Anbieter folgende pauschale Stornokosten:
– bis 30 Tage vor Kursbeginn: 30 % der Kursgebühr
– 29 bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
– ab 13 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr.

Bei Nichtantreten des Lehrgangs oder einem Lehrgangsabbruch durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Prüfungsgebühren für Prüfungen des Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbands (DMYV) sind nicht Bestandteil der Kursgebühr. Sie werden vom Anbieter im Auftrag des Teilnehmers erhoben und an den jeweils zuständigen Verband bzw. dessen Prüfungsausschuss weitergeleitet. Prüfungsgebühren gelten mit Anmeldung zur Prüfung bzw. mit Überschreiten des vom Verband festgelegten Meldeschlusses als angefallen. Bei Rücktritt, Lehrgangsabbruch oder Nichterscheinen des Teilnehmers werden bereits angefallene oder nach den Prüfungsordnungen von DSV oder DMYV nicht mehr erstattbare Prüfungsgebühren nicht zurückerstattet, unabhängig davon, ob die Prüfung tatsächlich abgelegt wird. Soweit Prüfungsgebühren nach den jeweils geltenden Prüfungsordnungen von DSV oder DMYV noch nicht angefallen oder erstattbar sind, werden diese dem Teilnehmer erstattet. 

3. Sollte ein vereinbarter Lehrgang oder eine andere Ausbildungsleistung aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu verantworten hat, nicht zu Stande kommen (z.B. keine ausreichende Teilnehmerzahl), so hat er Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

4a. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren, wenn bei Kursen, die auf eine Prüfung vorbereiten, der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird. 

4b. Die Sportbootschule Exner erhebt eine Strafgebühr von 25,00 € für jene Teilnehmer|innen die sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung beim jeweiligen Prüfungsausschuss innerhalb einer Woche vor dem bekannten Prüfungstermin von der Prüfung wieder abmelden oder nicht zum Prüfungstermin erscheinen. 

4c. Die Sportbootschule Exner erhebt eine Strafgebühr von 25,00 € für jene Teilnehmer|innen die ohne Abmeldung nicht zu einem gebuchten Bordpraxis-Termin erscheinen. Die Abmeldung muss mind. 1 Tag vor dem gebuchten Termin erfolgen.

5. Der Teilnehmer haftet für durch ihn schuldhaft verursachte Schäden. Schäden am Ausbildungsboot oder der Ausrüstung, die durch einen Teilnehmer verursacht wurden, wonach er zivilrechtlich zu haften hat, sind von ihm nur soweit zu tragen, als sie nicht durch die Kasko bzw. Haftpflichtversicherung des Fahrschulbootes abgedeckt sind. Die Sportbootschule Exner ist haftpflichtversichert und haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Sportbootschule Exner oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sportbootschule Exner beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sportbootschule Exner oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sportbootschule Exner beruhen. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Die Teilnahme an der praktischen Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer erklärt, körperlich und organisch gesund zu sein und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Auf eventuelle persönliche gesundheitliche Risiken hat er vor Vertragsabschluss hinzuweisen, im Zweifelsfall sollte der Teilnehmer im Vorfeld einen Arzt konsultieren. Für Folgen aus persönlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen haftet die Sportbootschule Exner nicht. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung wird dringend empfohlen. Der Ausbilder/Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer bei sicherheitsrelevantem Fehlverhalten vom Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

7. Die Sportbootschule Exner haftet für persönliches Eigentum des Teilnehmers nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 5.

8. Die eingesetzten Ausbilder sind im jeweiligen Fachgebiet besonders geschulte und erfahrene Fachkräfte. Es besteht kein Anspruch auf einen Ausbilder mit einer bestimmten allgemeinen Befähigung.

9. Die Kursunterlagen der Sportbootschule Exner sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung der Sportbootschule Exner ist nicht gestattet.

10. Die durch die Sportbootschule Exner beauftragten Ausbilder sind nicht berechtigt, Erklärungen im Namen der Sportbootschule Exner abzugeben.

11. Geld-zurück-Garantie

Gegenstand der Garantie

  • Der Anbieter gewährt dem Teilnehmer eine freiwillige Geld-zurück-Garantie für die theoretische Ausbildung zum Sportbootführerschein Binnen oder See, sofern die theoretische Prüfung auch nach dem zweiten Prüfungsversuch nicht bestanden wird und die nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
  • Beschränkung auf die Theorie
  • Die Geld-zurück-Garantie bezieht sich ausschließlich auf die theoretische Ausbildung und die theoretische Prüfung (Voraussetzung separate Garantievereinbarung.
  • Die praktische Ausbildung sowie die praktische Prüfung sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Geld-zurück-Garantie.
  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie
  • Voraussetzung für einen Anspruch aus der Geld-zurück-Garantie ist, dass der Teilnehmer:
    • a) an mindestens 90 % der theoretischen Ausbildungseinheiten ordnungsgemäß und pünktlich teilgenommen hat,
    • b) aktiv mitgewirkt und die fachlichen Anweisungen des Ausbilders beachtet hat,
    • c) den ersten theoretischen Prüfungsversuch ordnungsgemäß angetreten und vollständig absolviert hat,
    • d) nach dem ersten nicht bestandenen Prüfungsversuch an der vom Anbieter angebotenen theoretischen Nachschulung teilgenommen hat,
    • e) den zweiten theoretischen Prüfungsversuch ordnungsgemäß angetreten und vollständig absolviert hat.
  • Ausschluss der Garantie bei Eigenverschulden
  • Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung besteht nicht, wenn das Nichtbestehen der theoretischen Prüfung insbesondere beruht auf:
    • a) Nichtbeachtung fachlicher Ausbildungsanweisungen,
    • b) grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten,
    • c) Verstößen gegen Prüfungsordnungen oder Anweisungen der Prüfungskommission,
    • d) Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
    • e) unentschuldigtem Fernbleiben von Ausbildung, Nachschulung oder Prüfung,
    • f) Abbruch der theoretischen Prüfung ohne wichtigen Grund.
  • Umfang der Rückerstattung
  • Die Geld-zurück-Garantie umfasst ausschließlich die vom Anbieter berechneten Gebühren für die theoretische Ausbildung.
  • Nicht erstattungsfähig sind insbesondere:
    • Prüfungsgebühren,
    • Verbands- oder Behördengebühren,
    • Kosten der praktischen Ausbildung,
    • praktische Prüfungsgebühren,
    • sonstige Fremd- oder Nebenkosten.
  • Fallback-Option: Dritter Prüfungsversuch statt Rückerstattung
  • Nach dem zweiten nicht bestandenen theoretischen Prüfungsversuch kann der Teilnehmer anstelle der Rückerstattung einmalig verlangen, dass der Anbieter die Prüfungsgebühr für einen dritten theoretischen Prüfungsversuch übernimmt.
  • Mit Ausübung dieser Option erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr endgültig.
  • Ausschluss weiterer Prüfungsversuche nach Rückerstattung
  • Macht der Teilnehmer die Geld-zurück-Garantie in Form der Rückerstattung geltend, gilt die theoretische Ausbildung als abgeschlossen.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Auszahlung der Rückerstattung keinen weiteren theoretischen Prüfungsversuch auf Grundlage dieser Ausbildung abzulegen.
  • Frist und Nachweise
  • Der Anspruch auf Rückerstattung oder auf die Fallback-Option ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses des zweiten theoretischen Prüfungsversuchs schriftlich unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Prüfungsbescheinigungen) geltend zu machen.

12. Preisgestaltung bei Buchung mit Geld-zurück-Garantie

  • Die Geld-zurück-Garantie stellt eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters dar und ist nicht Bestandteil der regulären Kursgebühr.
  • Teilnehmer können die Theorieausbildung zum Sportbootführerschein Binnen oder See wahlweise
  • ohne Geld-zurück-Garantie zum regulären Kurspreis oder
  • mit Geld-zurück-Garantie zu einem um 10 % erhöhten Kurspreis buchen.
  • Der erhöhte Kurspreis bei Buchung mit Geld-zurück-Garantie berücksichtigt insbesondere den zusätzlichen organisatorischen, schulischen und wirtschaftlichen Aufwand durch Nachschulung, Garantieabwicklung sowie die eingeräumten Wahlrechte des Teilnehmers.

Ein Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie besteht ausschließlich bei Buchung des Kurses inklusive Geld-zurück-Garantie.

13. Der Anbieter ist berechtigt, während der Kurse Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern der Teilnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.

14. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.

 

Sportbootschule Exner
Inh.: André Bias
Am Dreieck 7
26871 Papenburg
Tel.: 04961 – 9 21 85 55

Info@sportbootschule-exner.de